Angesichts der prekären Lage in vielen Regionen wegen steigenden Grundwassers haben Experten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge erarbeitet.
"Wir wollen Betroffene nicht allein lassen und Maßnahmen an gegebene natürliche Entwicklungen anpassen", so Landesvorsitzender Christoph Erdmenger. Denn Wasser könne nicht dauerhaft an menschliche Siedlungen angepasst werden.
Neben der weiteren Unterstützung der guten Arbeit von Feuerwehr und THW wollen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für bessere Gräben und Drainagen einsetzen. Erdmenger: "Land, kommunale Unterhaltungsverbände und Grundstückseigentümer müssen ihren Pflichten nachkommen. Von einer ausreichenden Finanzierung profitieren alle." Investitionen der Unterhaltungsverbände seien über eine Umlage an die Grundstückseigentümer möglich. Für neue Gräben sei das Land gefragt. Auch private Grundstückseigentümer seien in der Pflicht, gerade auch, wenn die Nachbargrundstücke von entsprechender Drainage profitieren würden.
Weitere Maßnahmen umfassen das Planungs- und Baurecht. "Baugebiete, bei denen dauerhaft hohes Grundwasser zu erwarten ist, müssen anders behandelt werden als weniger gefährdete Gebiete", so Erdmenger. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich zudem für ein Förderprogramm ein, dass es Eigentümern ermöglicht, Heizungen aus dem Keller heraus zu legen und Kellerabdichtungen finanzieren lässt. "Wichtig ist vor allem auch die Bürgerbeteiligung bei allem kommenden Planungen."
Die Maßnahmen:
Hohes Grundwasser geht alle an
Fünf grüne Maßnahmen gegen Grundwasseranstieg
Die steigenden Grundwasserstände sind auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grund zur Sorge. Dagegen zu handeln ist jedoch nicht banal. Zu kompliziert sind die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge, zu vertrackt die politischen und privaten Verantwortlichkeiten. Unsere Maßnahmen folgen daher der Leitschnur, die Betroffenen nicht allein zu lassen und dabei eine Anpassung an gegebene natürliche Entwicklungen möglich machen. Denn das Wasser kann nicht dauerhaft an die menschlichen Siedlungen angepasst werden.
1. Gute Arbeit der Feuerwehren und des THW aufrechterhalten
Wo es nichts zu kritisieren gibt, das fällt auch oft nicht auf. So verhält es sich mit der Arbeit von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk, die zuverlässig gute Arbeit machen. Denn an vielen Orten in Sachsen-Anhalt hilft aktuell nur noch pumpen. Feuerwehren und technisches Hilfswerk leisten dabei eine unkomplizierte Hilfe und bieten die Chance, koordiniert vorzugehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass dies so bleibt.
2. Unterhalt von Graben- und Drainagesysteme durchsetzen.
Pumpen kann in der Regel nur eine kurzfristige Lösung sein. Dauerhaft helfen aber an vielen Orten bessere Gräben und Drainagen. Das Land, die kommunalen Unterhaltungsverbände und die Grundstückseigentümer müssen ihren Pflichten nachkommen. Gräben und Drainagesysteme müssen offen gehalten werden und funktionieren. Die Finanzierung der Maßnahmen der Unterhaltungsverbände ist über eine Umlage an die Grundstückseigentümer möglich. Von einer ausreichenden Finanzierung profitieren alle. Wo die Gräben vernachlässigt oder geschlossen wurden, wo neue Gräben notwendig sind oder anderweitig investiert werden muss, ist das Land gefragt. Auch private Grundstückseigentümer müssen ihren Pflichten nachkommen, gerade auch, wenn vor allem die Nachbargrundstücke von entsprechender Drainage profitieren. Die Unterhaltspflicht muss über das Landeswassergesetz durchgesetzt werden, notfalls über eine Gesetzesänderung.
3. Grundwassergefahrenzonen im Planungs- und Baurecht ausweisen
Baugebiete, bei denen dauerhaft hohes Grundwasser zu erwarten ist, müssen anders behandelt werden als Gebiete, die womöglich nur einmalig durch die starken Regenfälle der letzten Jahre betroffen sind. Auch weitere Gründe wie der Trinkwasser- und der Naturschutz können gegen Entwässerung sprechen. In Grundwassergefahrenzonen sollte nicht mehr neu gebaut werden. Dies kann schon heute nach dem Baugesetz über das Landungsplanungsgesetz als Verpflichtung für Regionale Planungsgemeinschaften verwirklicht werden. Zwar ist Neubau ist in Sachsen-Anhalt relativ unbedeutend, dennoch sollte das Planungsrecht hier durchgreifen, um nicht die Problemfälle von morgen zu produzieren. Die Vorstellung der Landesregierung, eine Verpflichtung zum Bauen ohne Keller in das Bundesbaurecht einführen, ist irreführend. Erstens vertagt es die Problemlösung, indem es der Bundesebene den Handlungsauftrag zuweist. Zweitens ist es nicht sachgerecht, denn neugebaute Keller können sehr wohl gegen Grundwasser abgedichtet werden, Neubauten und neu erschlossene Grundstücke hingegen auch ohne Keller gegen Grundwasser anfällig sein.
4. Hilfe für Häuser in Grundwassergefahrenzonen mit Energieeffizienz verbinden
Die Herausforderung für die Grundwassergefahrenzonen in Sachsen-Anhalt besteht nicht für Neubauten. Neu gebaut wird bei zurückgehender Bevölkerung ohnehin kaum. Wichtiger ist es, betroffene Hausbesitzer nicht allein zu lassen. Es besteht eine geteilte Verantwortung für die Situation, da sowohl Behörden als auch Hausbesitzer vor der Errichtung der Häuser auf die Grundwassersituation hätten achten sollen. Es besteht aber auch ein gemeinsames Interesse. Hausbesitzer wollen ihre Häuser bewohnbar halten, die öffentlich Hand möchte Havarien vermeiden und die Gebäudesubstanz so verbessern, dass die Gebäude künftig mit deutlich weniger Heizenergie auskommen. Die Verlegung der Heizanlage aus dem Keller, die Abdichtung oder Verfüllung der Keller und der Neuaufbau und die Wärmedämmung der Kellerdecke sind daher gemeinsames Interesse. Durch die bessere Effizienz der Heizung und bessere Dämmung finanzieren sich die Maßnahmen auch zusätzlich. Dazu ist ein Förderprogramm der Investitionsbank aufzulegen, das sicherstellt, dass sich die Heizungsverlegung und Kellerabdichtung für den Hausbesitzer amortisiert, sowie den Zugang zu Krediten über Bürgschaften auch bei Altschulden oder geringem Einkommen sicherstellt.
5. Mehr Beteiligung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern
Die Grundwassersituation unterscheidet sich von Ort zu Ort und so die erforderlichen Maßnahmen. Zudem sind Wechselwirkungen zwischen Orten und verschiedene Nutzerinteressen zu bedenken. So kann es auch Widersprüche zwischen den Interessen verschiedener Orte geben, etwa weil eine Grabenertüchtigung das Wasser zu einem tiefer gelegenen Ort abfliessen lässt. Auch Nutzungswidersprüche können bestehen, etwa zu Waldentwicklung, Trinkwassergewinnung oder zum Naturschutz. Diese Fragen können nicht in den Verbandsversammlungen der Unterhaltungsverbände allein gelöst werden. Auch die Arbeitsgruppen, die die Landesregierung plant, lassen eher eine Versammlung von Bürokraten und Technikern erwarten. Notwendig ist hingegen, den Sachverstand der Bürgerinnen und Bürger vor Ort einzubinden. Dazu ist erstens Transparenz über Tagesordnungen, Gutachten, Entscheidungen und Abwägungen notwendig. Wir plädieren darüber hinaus auch dafür, engagierte Bürgerinnen und Bürger direkt in die Beratungen einzubeziehen, etwa über Beiräte mit verbindlichen Informationsrechten.