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Dienstag, den 25. Oktober 2011

Schluss mit der Entrechtung von Flüchtlingen

"Das Recht auf Bewegungsfreiheit und die Teilhaberechte von Flüchtlingen müssen genau wie das Grundrecht auf Familie gewährt werden."

Am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 findet das Berufungsverfahren der Ausländerbehörde gegen Komi E. vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Magdeburg) statt. Bereits seit 2007 klagt Komi E. gegen die Gebühren, die von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten für jede Verlassenserlaubnis einkassiert wird. Die Erlaubnis muss immer dann beantragt werden, wenn Flüchtlinge den Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen. Sebastian Lüdecke, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen: "Die Wohnungssituation der Asylbewerberinnen und Bewerber ist meist prekär: In abgeschiedenen Heimen oder baufälligen NVA-Kasernen sind die Flüchtlinge von der Gesellschaft abgeschnitten und leben unter menschenunwürdigen Bedingungen. Das Recht auf Bewegungsfreiheit und die Teilhaberechte von Flüchtlingen müssen genau wie das Grundrecht auf Familie gewährt werden."

Im Urteil vom 26. Februar 2010 hatte Komi E. Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) entschied, dass die Praxis der Ausländerbehörde rechtswidrig ist. Aber trotz des Urteils von Halle kassieren einige Ausländerbehörden noch immer die 10 € von dem wenigen Bargeld der Flüchtlinge. Nun möchte der Landkreis Saalekreis im Berufungsverfahren die Gebühr rechtskräftig machen. Laut der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen-Anhalt nur 40 Euro Taschengeld zur freien Verfügung – die 10 Euro für das Verlassen des Landkreises sind infolgedessen unangemessen.

Die Gerichtsverhandlung findet am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 um 11 Uhr im Justizzentrum Magdeburg im Breiten Weg 203-206, Saal 22 statt. Anschließend gibt es um 14:30 Uhr eine Demonstration gegen die Gebühr für die Verlassenserlaubnis.

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