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Montag, den 10. Oktober 2011

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg zum NPD-Parteitag

"Das Oberverwaltungsgericht hat richtig entschieden und der Rechtsstaat hat einen Sieg gegen die rechtsextreme NPD errungen."

Nazi-Aufmarsch

Anlässlich der Entscheidung des OVG Magdeburg, das den NPD Bundesparteitag am 15. und 16. Oktober in der Anhalt-Arena Dessau untersagt hat, erklärt der bündnisgrüne Landesvorsitzende Sebastian Lüdecke: "Das Oberverwaltungsgericht hat richtig entschieden und der Rechtsstaat hat einen Sieg gegen die rechtsextreme NPD errungen."

Nachdem die rechtsextreme Szene bereits in den letzten Wochen in Insel bewiesen hat, dass sie aktiv und aktionsfähig ist und den Rechtsstaat ablehnt, sei es nun besonders wichtig, zivilgesellschaftliche Strukturen in Sachsen-Anhalt weiter zu stärken, führt Lüdecke aus. "Vor diesem Hintergrund habe ich im Moment das Gefühl, als ob die Rechtsextremen derzeit jede Gelegenheit nutzen, sich in Sachsen-Anhalt und seinen Regionen zu profilieren. Solange jedoch Neonazis als 'Gäste' bezeichnet werden und die NPD weiter kommunal verwurzelt ist, dürfen wir uns nicht auf dem Beschluss des OVG Magdeburg ausruhen und müssen weiter wachsam sein und gegen Rechts arbeiten.", warnt Lüdecke.

Hintergrund:

Am vergangenen Mittwoch hatten zwei ehemalige Sicherungsverwahrte in Insel schriftlich ihren Willen zum Wegzug erklärt, nachdem es regelmäßig zu Demonstrationen vor ihrem Haus gekommen ist, die von Ortsbürgermeister von Bismarck organisiert wurden. Dabei waren zuletzt auch mehr als 60 Rechtsextreme anwesend, die von Bürgermeister von Bismarck als "Gäste" bezeichnet wurden. Die Erklärung der beiden Männer ist jedoch auf ein Gespräch des Innenministers Stahlknecht mit den ehemaligen Sicherungsverwahrten zurückzuführen. Er hatte gemeinsam mit dem Stendaler Superintendent Michael Kleemann die ehemaligen Straftäter zum Fortzug aus der Altmark-Gemeinde Insel bewegt. Der Landtag hatte daraufhin eine gemeinsame Entschließung verabschiedet, in der man sich auf ein schnelles rechtsstaatliches Handeln im Fall Insel einigte. Auch die Menschenwürde von Straftätern und ihre Chance auf Resozialisierung wurden hierin angemahnt.

Die rechtsextreme NPD wollte am 15. und 16. Oktober in der Dessauer Anhalt-Arena ihren Bundesparteitag durchführen. Dieses Recht hatten sie sich in erster Instanz vorm Verwaltungsgericht erstritten; daraufhin rief die Stadt Dessau das Oberverwaltungsgericht an und bekam Recht.

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