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Freitag, den 28. Oktober 2011

Oberverwaltungsgericht bestätigt Gebührenverbot

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt begrüßen die Entscheidung des Gerichts, welches die Verlassenserlaubnisgebühr für illegal erklärt

Oberverwaltungsgericht Magdeburg

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat gestern entschieden, dass die Gebühren, die von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern für jede Verlassenserlaubnis von den Ausländerbehörden erhoben wurden, nicht rechtmäßig sind. Damit haben die Richter dem politischen Aktivisten Komi E. Recht gegeben.  

Zum Verfahrensausgang äußerte sich der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sebastian Lüdecke: "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, weil es die Rechte von Flüchtlingen stärkt. Nun muss ein Verfahren gefunden werden, wie die unrechtmäßig erhobenen Gelder zügig und umkompliziert an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber zurückgeführt werden können. Darüber hinaus muss eine breite Diskussion um die Unterbringung und die Rechte von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt geführt werden."

Eine Verlassenserlaubnis muss immer dann beantragt werden, wenn Flüchtlinge den Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen. Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) vom 26. Februar 2010, das die Gebührenerhebung der Ausländerbehörden für rechtswidrig erklärte, wurden von einigen Behörden noch immer die 10 € von den Flüchtlingen erhoben. Dabei verfügen diese ab ihrem 15. Lebensjahr lediglich über 40 Euro Taschengeld pro Monat. Die Ausländerbehörde Saalekreis hatte nun in einem Berufungsverfahren gegen Komi E. geklagt, will nun aber auf eine Revisionsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht verzichten.

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